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Allgemeine Geschäftsbedingungen von FRATZ International und Berliner Schaufenster 2017

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – insbesondere §§ 305 bis 310. Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Festival- und Symposiumsbesucher*innen und FRATZ International, Berliner Schaufenster und FRATZ Symposium. Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten und/oder Akkreditiertenpässen* zustande kommt. Angaben in der Presse sind unverbindlich. Besetzungs- und Spielplanänderungen bleiben vorbehalten.

*Im Folgenden werden unter dem Begriff „Eintrittskarte“ auch die Akkreditiertenpässe verstanden, welche Fachbesucher*innen zur Teilnahme an FRATZ International, Berliner Schaufenster und FRATZ Symposium erwerben können.

2. Kartenverkauf

(1) Kassenöffnungszeiten

An den Tageskassen der jeweiligen Spielorte können ausschließlich Restkarten für die jeweilige Veranstaltung gekauft werden. Die Bezahlung erfolgt bar. Die Tageskassen werden in der Regel jeweils 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung geöffnet.

(2) Kartenverkauf – Allgemeine Regelungen

FRATZ International und Berliner Schaufenster behält sich das Recht vor, in Einzelfällen die Kartenvergabe auf eine von ihm festgelegte Kartenzahl pro Käufer*in zu beschränken.

Werden Karten unbar bezahlt und entstehen durch Rückbuchungen Kosten, sind diese von der Käuferin/vom Käufer zu tragen.

Bei Kartenverfall ist Ersatzleistung ausgeschlossen.

Bei Verlust einer Eintrittskarte kann dem/der Besucher*in eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird, welche Eintrittskarte erworben wurde. Die Inhaberin/der Inhaber einer Originalkarte hat den Vorrang vor der Besitzerin/dem Besitzer der Ersatzkarte. FRATZ International/Symposium und Berliner Schaufenster ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Inhaberin/der Inhaber einer Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Die Besitzerin/der Besitzer einer Ersatzkarte hat dann keinen Anspruch auf die Zuteilung eines anderen Platzes, wenn sein Platz von der Besitzerin/vom Besitzer der Originalkarte in Anspruch genommen wird.

Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis haben Vorzugsrecht. Hierbei ist den Anweisungen des Personals von FRATZ International/Symposium und Berliner Schaufenster Folge zu leisten. Plätze für Rollstuhlfahrer*innen können in Abhängigkeit von der Inszenierung und den örtlichen Gegebenheiten in beschränktem Maße zur Verfügung gestellt werden. Die als notwendig anerkannten Begleiter*innen von Schwerbehinderten (Merkzeichen „B“ im amtlichen Schwerbehindertenausweis) haben freien Eintritt.

(3) Vorverkauf – Fristen

Der freie Vorverkauf beginnt zu den in den offiziellen Publikationen von FRATZ International/Symposium und Berliner Schaufenster veröffentlichten Zeiten.

(4) Kartenbestellungen und Registrierung für FachbesucherInnen

Eine schriftliche (per Brief, E-Mail) oder telefonische Kartenbestellung gilt als Reservierungsanfrage. Das Team bemüht sich auf jede Anfrage zu antworten. Die Bestätigung erfüllbarer Kartenwünsche gilt als verbindliche Zusage über die Bereitstellung der entsprechenden Eintrittskarten, vorausgesetzt die reservierten Karten werden innerhalb einer festgesetzten Frist bezahlt. Mit der Bestätigung wird verbindlich eine Frist zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich FRATZ International/Symposium und Berliner Schaufenster das Recht vor, über die Karten anderweitig zu verfügen. Die Tickets werden dem/der Besucher*in gegen eine Bearbeitungsgebühr von 1,50 € postalisch zugesandt oder können an der jeweiligen Tageskasse abgeholt werden. Akkreditierte Fachbesucher*innen müssen sich einmalig vor Ort im Podewil registrieren lassen. Genaue Zeit- und Ortsangaben für die Registrierung werden rechtzeitig bekanntgegeb

3. Eintrittspreise und Ermäßigungen

(1) Die jeweils gültigen Eintrittspreise sind auf der Internetseite von FRATZ International veröffentlicht.

(2) Ermäßigte Karten erhalten Schüler*innen, Student*innen, Auszubildende, Rentner*innen, Sozialhilfeempfänger*innen, ALG-I-, und ALG-II-Empfänger*innen, Inhaber*innen eines Schwerbehindertenausweises, Grundwehrdienstleistende, Zivildienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende, FSJler*innen sowie Empfänger*innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

(3) Erwerber*nnen von ermäßigten Eintrittskarten sind verpflichtet, beim Kartenkauf an der Tageskasse sowie auf Anfrage des Personals beim Veranstaltungsbesuch die Berechtigung für den Ermäßigungsanspruch nachzuweisen. Im Vorverkauf erworbene ermäßigte Eintrittskarten müssen an der Tageskasse bis spätestens 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn für gültig erklärt werden. Die Höhe der Ermäßigung sowie der Kreis der Ermäßigungsberechtigten sind aus den offiziellen Publikationen von FRATZ International/Symposium und Berliner Schaufenster ersichtlich. Ergibt sich bei der Kontrolle der Besucher*innen, dass zu Unrecht nicht der volle Preis für die Eintrittskarte bezahlt wurde, kann der Differenzbetrag nach erhoben werden. Wird die Nachzahlung nicht erbracht, kann die Besucherin/der Besucher von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Für den Erwerb von ermäßigten Akkreditierungspässen muss demgegenüber im Vorfeld der Akkreditierung ein entsprechender Nachweis erbracht werden.

4. Programm und Anfangszeiten, Rücknahme von Eintrittskarten, Programmänderungen

(1) Das gültige Programm mit den Anfangszeiten wird rechtzeitig bekanntgegeben und auf verschiedenen Wegen (online, print) veröffentlicht.

http://www.theater-on.de/ (2) Kartenstornierungen sind bis zum 6. März 2017 möglich. Nach Verfügbarkeit können Karten bis zum 6. März 2017 umgetauscht werden. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet. Gruppen (ab 10 Personen) haben das Recht, maximal 2 Karten zurückzugeben. Die Rückgabe dieser Karten muss spätestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, wenn es sich um Eintrittskarten zu einzelnen Veranstaltungen handelt. Gruppen (ab 10 Personen), die Akkreditiertenpässe erworben haben, können max. 2 Pässe bis zum 6. März 2017 zurückgeben. Komplette Kartenkontingente für Gruppen können nur bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung storniert werden. Anderenfalls kann die Rückerstattung des Kaufpreises nicht erfolgen, beziehungsweise wird der Gesamtpreis für das Kartenkontingent in Rechnung gestellt.

(3) Die Besetzungsangaben im Programm sind ohne Gewähr. Änderungen in der Besetzung (einschließlich Redner*innen, Workshopleiter*innen und sonstige Gäste des FRATZ Symposiums) bleiben vorbehalten, ohne dass dadurch ein Recht auf Rückgabe oder Umtausch für bereits gekaufte Karten entsteht.

(4) Bei Spielplanänderungen einschließlich Veranstaltungsausfällen können Karten, die im Vorverkauf erworben wurden, innerhalb von 14 Tagen ab geändertem Veranstaltungstermin zurück gegeben werden oder innerhalb von 21 Tagen auf dem Postweg zurückgesandt werden. Erstattet wird der Preis der Eintrittskarten; Akkreditiertenpässe sind von dieser Regelung ausgenommen und werden in diesen Fällen nicht erstattet, es sei den die Mehrheit der im Angebot enthaltenen Veranstaltungen fallen aus. Beim Kauf angefallene Versandgebühren oder Bearbeitungsgebühren werden nicht erstattet.

(5) Bei Abbruch einer Veranstaltung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Preises der Eintrittskarten, wenn der Abbruch nach mehr als der Hälfte der Veranstaltungszeit erfolgt.

5. Einlass

Der Einlass in den Besucher*innenbereich der Veranstaltungsorte wird den Besucher*innen in der Regel jeweils 30 Minuten vor Beginn ermöglicht. Veranstaltungen in den kleineren Spielstätten sind davon ausgenommen. Der Einlass wird am Tag der Veranstaltung festgelegt.

Nach Beginn der Veranstaltung können Besucher*innen mit Rücksicht auf die Mitwirkenden und andere Besucher*innen erst zu einem geeigneten Zeitpunkt und nur nach Weisung des Personals eingelassen werden. Es besteht kein Anspruch auf Einlass für verspätet erscheinende Besucher*innen, wenn die künstlerische Konzeption dies nicht zulässt.

6. Garderobe und Fundsachen

(1) Grundsätzlich ist die Mitnahme von störenden Gegenständen in den Veranstaltungsraum untersagt. Den Anweisungen des Personals ist hierbei Folge zu leisten.

(2) Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Festivalpersonal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff BGB. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Personal anzuzeigen.

7. Hausrecht, Bild- und Tonaufnahmen

(1) Bei den Veranstaltungen ist immer eine Vertreterin/ein Vertreter des jeweiligen Veranstaltungsortes anwesend, der das Hausrecht ausübt. Das Hausrecht kann ferner an Mitarbeiter*innen von FRATZ International/Symposium und Berliner Schaufenster übertragen werden.

(2) Besucher*innen kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise die Veranstaltung stören oder andere Besucher*innen belästigt werden und wenn sie in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.

(3) Personen, die den geordneten Kartenverkauf behindern oder Besucher*innen belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden. Besucher*innen können aus der laufenden Veranstaltung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.

(4) Das Rauchen ist in allen Spielstätten nicht gestattet.

(5) Gegenstände, die geeignet sind, die Veranstaltung zu stören (z.B. Handys, elektronische Uhren) sind auszuschalten.

(6) Die Mitnahme von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet.

(7) Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art während der Veranstaltungen der Festivals ist Besucher*innen grundsätzlich untersagt.

(9) Für den Fall, dass während einer öffentlichen Veranstaltung der Festivals Bild- und/oder Tonaufnahmen wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher*innen mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.

8. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Die personenbezogenen Daten der Käufer*innen von Eintrittskarten im Vorverkauf werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, bearbeitet und genutzt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergereicht.

9. Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom 16.01.2017 in Kraft.